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Agenda bei einem Verkauf eines Objektes

im KGV-Pionierinsel

TEIL 1

  • Pächter meldet dem KGV, dass er verkaufen möchte
  • KGV macht Pächter aufmerksam, dass ein Verkauf nur möglich ist, wenn er der Gartenordnung entspricht
  • Sollten gärtnerische Arbeiten notwendig sein, darf der KGV „NIE“ den alten Pachtvertrag mit Pächter auflösen
  • Pächter muss gültige Dokumente für die Durchführung eines Verkaufes haben. Wenn nicht Kontakt mit Frau Breitler (Bauplan Senkgrubenbefund, Wasserrecht, Strom)
  • Objekt wird vom Vorstand KGV vermessen
  • Termin mit Grundstücks-Nachbarn vereinbaren wegen Grenzen (Protokoll wird unterschrieben)
  • Wenn die oben genannten Punkte erledigt sind, kann der Pächter vom Pachtvertrag zurücktreten (Formular) und seinen Käufer vorstellen „ACHTUNG“: Der KGV hat das Recht, auch einen Käufer abzulehnen.
  • Gespräch Vorstand (Obmann) mit Käufer Gartenordnung, Statuten, Motorzeiten, Sprechstunden, Mittagspause, Baustopp, Benutzung der Wege, Senkgrubenräumung usw.
  • Wenn alles in Ordnung ist und KGV mit Verkauf einverstanden, dann Übergabe der Erlagscheine 1.000.-€ an Verein (Einschreibgebühr) und 100.-€ für Landesverband. Abschließend Termin für Pachtunterzeichnung vereinbaren.

Agenda bei einem Verkauf eines Objektes

im KGV-Pionierinsel

TEIL 2

(Pachtvertrag Unterzeichnung)

    Verkäufer:

  • Schranken (Pipserl, Schlüssel, Handy Nr.)
  • Postkastenschlüssel falls vorhanden

    neuer Pächter:

  • Zahlscheine müssen eingezahlt sein
  • Ausfüllen des Stammdatenblattes
  • Übergabe Gartenordnung + Statuten
  • Aufkleber (Auto, Boot, Motorzeiten)
  • Schranken (Pipserl, Schlüssel, Handy Nr.)
  • Parkplatznummer
  • Postkasten falls gewünscht
  • Pachtvertrag kann unterzeichnet werden
  • Meldeamt!  falls gewünscht